Haben Sie geerbt oder sind Sie Schenker bzw. Beschenkter?
Wir bewerten das übergebene Betriebs- und Privat-Vermögen und erstellen Ihre Erbschaft- und Schenkungsteuererklärungen.
Eine Erbschaftsteuer- bzw. Schenkungsteuererklärung oder zumindest eine entsprechende Anzeige ist auch dann anzufertigen, wenn keine Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer entsteht, da das Vermögen unter den Freibetrag fällt.
Wir stehen Ihnen bei diesen Themen gern zur Seite, so dass alle erforderlichen Erklärungen beim Finanzamt vollständig eingereicht werden.
Bitte kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.